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   OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - I-6 W 27/02   

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https://dejure.org/2002,4917
OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - I-6 W 27/02 (https://dejure.org/2002,4917)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2002 - I-6 W 27/02 (https://dejure.org/2002,4917)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - I-6 W 27/02 (https://dejure.org/2002,4917)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Auskehrung zugesagter Gewinne; Prozesskostenhilfe (PKH); Hinreichende Aussicht auf Erfolg; Sender im Sinne von § 661 a BGB; Passivlegitimation; Haftung für scheinbare Gewinnmitteilungen; Anforderung an die Rechtsscheinshaftung; Person des Rechtsscheinsetzenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1632
  • NJW-RR 2004, 1510 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 6 W 27/02
    Allein die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergebenden Möglichkeiten (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 808 ff.; NJW-RR 1998, 1199 ff.; NJW-RR 2001, 1547 ff) sind nach Auffassung des Gesetzgebers zum Schutz des Verbrauchers nicht hinreichend effektiv (BT-Drs. 14/2920 Seite 15).

    Eine solche Stellung der Antragsgegnerin mag im Rahmen einer deliktsrechtlichen Bewertung (vgl. hierzu auch BGH, NJW-RR 2001, 1547, 1549) und Haftung Bedeutung erlangen.

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 6 W 27/02
    Allein die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergebenden Möglichkeiten (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 808 ff.; NJW-RR 1998, 1199 ff.; NJW-RR 2001, 1547 ff) sind nach Auffassung des Gesetzgebers zum Schutz des Verbrauchers nicht hinreichend effektiv (BT-Drs. 14/2920 Seite 15).
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 31/93

    Gewinnspiel II - Täuschung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 6 W 27/02
    Allein die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergebenden Möglichkeiten (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 808 ff.; NJW-RR 1998, 1199 ff.; NJW-RR 2001, 1547 ff) sind nach Auffassung des Gesetzgebers zum Schutz des Verbrauchers nicht hinreichend effektiv (BT-Drs. 14/2920 Seite 15).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 26 U 21/03

    Zahlungsanspruch aus Gewinnzusage: Versendereigenschaft eines für ein

    Während zum Teil ein enger Absenderbegriff vertreten wird, weil die Norm auf Grund ihres Strafcharakters grundsätzlich restriktiv ausgelegt werden müsse (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1632, 1633), wird dem in anderen Entscheidungen mit Hinweis auf den Normzweck die Notwendigkeit eines weiten Absenderbegriffs entgegengehalten (AG Rudolstadt NJW-RR 2002, 1631; LG Darmstadt Teil-Urteil vom 27.08.2003, AZ 9 O 65/03).

    Diese Zielsetzung verbietet nach Auffassung des Senats eine restriktive Absenderdefinition (so aber ausdrücklich OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1632, 1633 sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. September 2003 ­AZ.:19 U 2/03-).

    Anders als in der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ­ NJW-RR 2002, 1632, 1633 ­ zugrunde liegenden Fallgestaltung war vorliegend der tatsächlich Versendende auch keineswegs "rein fiktiv".

    Dagegen scheidet auf der Grundlage des vorstehend entwickelten Normverständnisses eine Haftung der Beklagten zu 2. nach § 661 a BGB aus, weil diese dem Kläger gegenüber in keiner Weise täuschend in Erscheinung getreten ist und keinen entsprechenden Rechtsschein gesetzt hat (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1632, 1633 sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. September 2003 ­ AZ.:19 U 2/03-).

  • OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04

    Gewinnversprechen; örtliche Zuständigkeit; unerlaubte Handlung ; Gerichtsstand

    Ob sich die Versagung von Prozesskostenhilfe, wie das Landgericht weiter meint, auch darauf stützen lässt, die beabsichtigte Klage sei aus den Gründen der in NJW-RR 2002, 1632 abgedruckten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf unbegründet, kann nach dem Gesagten offen bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 22 U 203/02
    Die Kammer zitiert zustimmend zwei Beschlüsse des 6. Zivilsenats des OLG Düsseldorf in Parallelverfahren (Beschluss vom 23.05.2002, Az. 6 W 31/02 = 1 O 382/01 LG Wuppertal, veröffentlicht in OLGR 2002, 310; NJW-RR 2002, 1632; und Beschluss vom 04.09.2002, Az. 6 W 46/02 = 1 O 127/02 LG Wuppertal), nach deren Inhalt nur den Versender die Haftung aus § 661 a BGB treffe.

    Eine Gleichstellung eines Dritten, der - möglicherweise - hinter dem nach außen in Erscheinung tretenden Unternehmer steht, sei allenfalls gerechtfertigt, wenn es sich bei diesem Unternehmer um "ein fiktives Gebilde" handele (NJW-RR 2002, 1632, 1633 - nicht rechtskräftig, vgl. dazu BGH NJW-RR 2003, 1001).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03

    Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung

    Die Beklagte ist als die hinter diesem Pseudonym stehende juristische Person Versenderin im Sinne des § 661a BGB (zum Begriff des Versenders vergleiche auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2002, 6 W 27/02, NJW-RR 2002, 1632 f).
  • LG Oldenburg, 04.07.2003 - 6 O 3211/02
    Der täuschende Charakter des Schreibens der Klägerin, vor dem der Gesetzgeber den Verbraucher mittels des § 661 a BGB bewahren will (BT-Drs. 14/2658, S. 48 f. - vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 1632, 1633; Palandt-Sprau, 62. Aufl., § 661 a, Rn. 1), wird dadurch bestätigt, daß - wie aus der Gewinnmitteilung in keiner Weise erkennbar - entsprechende Schreiben mit identischer "durch unseren Gewinn-Computer zugeteilter" Gewinnnummer offenbar in so großer Zahl versandt wurden (unstreitig 77.130 "gültige" Rückmeldungen), daß als sicher davon ausgegangen werden konnte, die nach den Gewinnbedingungen vorgesehene Auszahlungsgrenze von 5 DM pro "Gewinner" würde nicht überschritten werden.
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